Bekanntgabe des Wahlergebnisses nach § 25 PWG
Presbyteriumswahl 2020
Presbyterinnen/Presbyter:
Da nicht genügend Vorschläge für die Presbyteriumswahl am 01.03.2020 eingereicht wurden, gelten die unten aufgeführten Gemeindeglieder gemäß Beschluss des Kreissynodalvorstandes des Ev. Kirchenkreises Bad Godesberg-Voreifel als gewählt:
Namen:
Herr Frank Carus
Dr. Gerhard Heeb
Frau Ilse Ipsen
Frau Caroline Jewski
Frau Elena Klassen
Frau Natalie Klassen-Gebert
Frau Stephanie Münstermann
Frau Heike Schwaab
beruflich Mitarbeitende:
Es gab exakt so viele Kandidatinnen/Kandidaten, wie Mitarbeiterpresbyterplätze zu besetzen waren, nämlich 1. Gemäß §5 Mitarbeitendenwahlgesetz gilt die/der Vorgeschlagene als gewählt, wenn die Vorschlagsliste nur so viele oder weniger Namen als beruflich Mitarbeitende zu wählen sind, enthält.
Somit gilt als gewählt:
Name:
Sandra Vogel
Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand, Adenauerallee 37, 53113 Bonn, schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden.
Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.